Post by Lutz BojaschDu glaubst, dass man in den kommunalen Verwaltungen mit Logik etwas
erreichen kann!?. Spätestens wenn Du seitlich ein Loch in den Kanal
machst, ist das Sachbeschädigung und Du hast dann, ja nach "Qualität der
Verwaltung" möglicherweise nicht nur das Straßenbauamt sondern auch noch
die Naturschutzbehörde bzw. das Wasserwirtschaftsamt auf dem Hals. Ich
will den Teufel nicht an die Wand malen, nur zur Vorsicht raten weil ich
solche Geschichten kenne.
Hallo Lutz!
Stimmt, wenn man an dem städtischen Eigentum was verändert. Aber davon habe
ich gar nicht gerdet. Alco gaaaanz langsam, damit Du es auch verstehst:
Ich habe eine knapp 9 m lange Garage mit Spitzdach. Beide
Dachrinnenfallrohre waren vorne angebracht. Unterirdisch auf meinem Grund
und Boden kommt dann erstmal *meine* ca. 12m lange Auffahrt. Noch auf dieser
Auffahrt habe ich meinen eigenen Gulli. Dort treffen sich in getrennten
Systemen Schmutz- und Oberflächenwasser und gehen von dort aus auf
getrennten Wegen (100'er Rohr) zur Straße. Soweit nichts besonderes und hier
ortsüblich.
Nun zu meiner Zisterne: Beide Dachrinnen der Garage habe ich gegeneinander
vertauscht, so dass das Fallrohr jetzt hinten an der Garage ist. Dann gehen
beide Fallrohre in die Z. Die Z. hat einen Überlauf. Dieser geht an der
Seite meiner Garage auf meinem Grund zu der früheren Stelle der Fallrohre,
ebenso noch auf meinem Grund. Kapiert. Ich habe nichts an öffendlichem oder
städtischem Eigentum geändert. Ich habe quasi meine Regenwasserleitung
zwischendurch noch komplett auf meinem Grundstück erweitert. Die Stadt
interessiert nur die Wassermenge, einmal natürlich als Abwasser und zum
anderen wird die versiegelte Boden- und Dachfläche berechnet, weil daraus
die resultierende Regenwassermenge kommt. Ist eine Zisterne dazwischen,
erhöht sich ja nicht die (Regen-)Wassermenge, sondern wird eher geringer.
Wird die Z. nicht genutzt. läuft der Tank einmal voll und von dann an geht
exakt die selbe Menge Regen zur Straße, als ohne Z.
Hat der Zisternentank keinen Überlauf, wo soll das Wasser im Winter bei
Nichtbenutzen der Z. hin? Wenn der Tank einmal voll ist, sprudelt das Wasser
irgendwo aus dem Fallrohr raus. Entweder man hat irgendwie einen Umschalter
manuell dazwischen, oder man muss einen Überlauf machen, der in einer
Verrieselungsanlage auf dem Grundstück mündet. Kann man auch bauen, da wir
aber nicht von ein paar Liter Wasser reden, muss die Verrieselungsfläche (im
Garten) ganz schön groß sein.
Bei uns müssen Z. nicht gemeldet werden, Bohr- und Spülbrunnen werden
geduldet, aber nur und ausschließlich für Gartenbewässerung. Man kann das
aber offiziell auch für Brauchwasser im Haus anmelden, muss dann aber
logischerweise Abwassergebühr bezahlen. Dann wird eine Wasseruhr an der
Anlage montiert.
In unserer nassen Gegend braucht keiner eine Grundwassersenkung füchten. Bei
uns kommt das Wasser schon fast beim Umgraben. Nur ausgerechnet in unserer
Siedlung ist wegen schlechter Bodenverhältnisse kein Spühlbrunnen möglich,
daher habe ich eine Zisterne.
Logisch ist auch, dass jedes Wasser, egal ob aus Zisterne oder Brunnen nicht
trinwassergeeignet ist. Das aber Regenwasser wegen bakteriologischer
Probleme nicht ins Abwasser darf, ist mir neu. Hier gab es mal stellenweise
Probleme mit verkeimtem Trinkwasser, weil wohl irgendwo irgendwelche
Schlaumeier eine Brunnenanlage an das Trinkwassernetz gekoppelt hatten.
Denen gehört natürlich die Ohren langgezogen. Aber das ist hier nicht das
Thema.
Sind nun alle Unklarheiten beseitigt?
Gruß
Klaus