Discussion:
Wasser abstellen bei säumigen Pächter?
(zu alt für eine Antwort)
tom
2004-05-16 21:12:03 UTC
Permalink
Ich bin neuer Vorstand einer Gartenkolonie.
Wir haben einen Pöchter, der seit zwei Jahren keine Pacht bezahlt hat.
Wir versuchen ihn zu kündigen, was aber leider hier in Deutschland
nicht so einfach ist.
Da er mit der Pacht auch zwei Jahre sein Wasser nicht bezahlt hat,
frage ich mal die Netzgemeinschaft, ob ich ihm einfach das Wasser
sofort sperren kann, da er ja weiter ohne zu bezahlen Wasser entnimmt?
Wir zahlen das Wasser als Kolonie an den Wasserversorger, haben also
sein Wasser für die vergangenen Jahre bezahlt!
Günther Grund
2004-05-17 06:27:45 UTC
Permalink
Hallo,
... frage ich mal die Netzgemeinschaft, ob ich ihm einfach das Wasser
sofort sperren kann, ...
versuch's mal bei de.soc.recht.misc

Gruss
Günther
Gerhard Zahn
2004-05-17 07:14:33 UTC
Permalink
Am 16 May 2004 14:12:03 -0700 schrieb tom:

Hallo tom,
Post by tom
Ich bin neuer Vorstand einer Gartenkolonie.
gratuliere, da hast du dir war eingehandelt. :-)
Post by tom
Wir haben einen Pöchter, der seit zwei Jahren keine Pacht bezahlt hat.
Wir versuchen ihn zu kündigen, was aber leider hier in Deutschland
nicht so einfach ist.
Die Rückstände sind doch nicht nur die reine Pacht, sondern vermutlich
auch ein Verein- oder/und Verbandsbeitrag, vielleicht auch noch
Versicherungen und das bereits gelieferte Wasser.

Ich würde erst mal die Satzung genau darauf abklopfen, welche
Zahlungen wann fällig sind. Vielleicht gibt die Satzung auch etwas
dazu her, wann eine Mitgliedschaft erlischt bzw. aus welchen Gründen
sie befristet bzw. fristlos gekündigt werden kann.
Sollte das nicht genau geregelt sein, siehst du schon etwas älter aus.
Man glaubt ja nicht, wue kange Chaoten heutzutage auf Kosten anderer
schmarotzen können.
Post by tom
Da er mit der Pacht auch zwei Jahre sein Wasser nicht bezahlt hat,
frage ich mal die Netzgemeinschaft, ob ich ihm einfach das Wasser
sofort sperren kann, da er ja weiter ohne zu bezahlen Wasser entnimmt?
Mit "sofort" hast du in jedem Fall keine Chance, da wette ich was
drauf. Mit Sicherheit muss vorher ein-, zweimal schriftlich gemahnt
werden, ausreichende Fristen gesetzt werden usw.

Wenn du das Wasser letztlich abstellst, falls das technisch unumgehbar
überhaupt möglich ist, erfüllt der Verein unter Umständen seinen Part
des Pachtverhältnisses nicht mehr, was zu Pachtminderung führen
könnte... Deshalb geht da ohne Fristsetzungen gar nix.
Post by tom
Wir zahlen das Wasser als Kolonie an den Wasserversorger, haben also
sein Wasser für die vergangenen Jahre bezahlt!
Und, was sagt/schreibt das werte Mitglied dazu?
Habt ihr ihm vielleicht mal Ratenzahlungen angeboten oder reagiert der
gar nicht?

Übrigens kann es bei noch so säumigen Pächtern dazu kommen, dass du
von niemanden für irgend etwas Unterstützung bekommst, wenn's zum
Treffen kommt.
Wer ist denn zB der Eigentümer, an den die Pacht geht? Vielleicht die
Kommune? Dann solltest du seine rückständigen Pachten vom Gesamtbetrag
abziehen, damit die auch merken was gespielt wird. Lass' dich ruhig
auch mahnen, sonst halten die dem missliebigen Pächter auch noch die
Stange...

Beste Grüße G e r h a r d
Andreas Pesch
2004-05-17 09:53:03 UTC
Permalink
Post by Gerhard Zahn
Post by tom
Da er mit der Pacht auch zwei Jahre sein Wasser nicht bezahlt hat,
frage ich mal die Netzgemeinschaft, ob ich ihm einfach das Wasser
sofort sperren kann, da er ja weiter ohne zu bezahlen Wasser entnimmt?
Mit "sofort" hast du in jedem Fall keine Chance, da wette ich was
drauf. Mit Sicherheit muss vorher ein-, zweimal schriftlich gemahnt
werden, ausreichende Fristen gesetzt werden usw.
Wenn du das Wasser letztlich abstellst, falls das technisch unumgehbar
überhaupt möglich ist, erfüllt der Verein unter Umständen seinen Part
des Pachtverhältnisses nicht mehr, was zu Pachtminderung führen
könnte... Deshalb geht da ohne Fristsetzungen gar nix.
Na, eine Pachtminderung wird doch dann prozentual angegeben und xx&% von
Nichts bleibt immer noch Nichts. ;-)

Beste Grüße,
Andreas
--
(o'Tvolve's Kommentierung von Murphy's Gesetz)
Murphy war ein Optimist.
[Murphy-Gesetze]
Bernhard Albert
2004-05-17 17:59:43 UTC
Permalink
Lieber Gerhard,
Post by Gerhard Zahn
Wenn du das Wasser letztlich abstellst, falls das technisch
unumgehbar
Post by Gerhard Zahn
überhaupt möglich ist, erfüllt der Verein unter Umständen seinen Part
des Pachtverhältnisses nicht mehr, was zu Pachtminderung führen
könnte... Deshalb geht da ohne Fristsetzungen gar nix.
Was nicht wirklich schlimm wäre, wenn er ohnehin nicht zahlt und könnte
zur Kündigung seitens des Pächters führen.

Dann könnte man noch sehen, ob ein derart säumiger Pächter an anderen
Punkten gegen den Pachtvertrag verstößt, die laut Satzung zu
Konsequenzen führen.

Gruß
Bernhard
--
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tom
2004-05-17 20:36:22 UTC
Permalink
Hallo Gerhard,
Post by Gerhard Zahn
Post by tom
Ich bin neuer Vorstand einer Gartenkolonie.
gratuliere, da hast du dir war eingehandelt. :-)
Danke! (Ich kann's gebrauchen)
Post by Gerhard Zahn
Ich würde erst mal die Satzung genau darauf abklopfen, welche
Zahlungen wann fällig sind. Vielleicht gibt die Satzung auch etwas
dazu her, wann eine Mitgliedschaft erlischt bzw. aus welchen Gründen
sie befristet bzw. fristlos gekündigt werden kann.
Sollte das nicht genau geregelt sein, siehst du schon etwas älter aus.
Man glaubt ja nicht, wue kange Chaoten heutzutage auf Kosten anderer
schmarotzen können.
Leider sind wir kein Verein (noch nicht). Das Wasser wird von allen
eingezogen und mit den Wasserbetrieben verrechnet, mir scheint aber
mehr auf freiwilliger Basis. Da fehlen uns glaube ich noch rechtliche
Grundlagen...
Ich werde auf alle Fälle dazu drängen, dass wir einen Verein gründen,
der dann diese Dinge regelt.
Post by Gerhard Zahn
Mit "sofort" hast du in jedem Fall keine Chance, da wette ich was
drauf. Mit Sicherheit muss vorher ein-, zweimal schriftlich gemahnt
werden, ausreichende Fristen gesetzt werden usw.
Tja, gemahnt hat mein Kassierer schon vor meiner Zeit, aber wie ist
das wohl rechtlich verbindlich???
Post by Gerhard Zahn
Wenn du das Wasser letztlich abstellst, falls das technisch unumgehbar
überhaupt möglich ist, erfüllt der Verein unter Umständen seinen Part
des Pachtverhältnisses nicht mehr, was zu Pachtminderung führen
könnte... Deshalb geht da ohne Fristsetzungen gar nix.
Die Frage ist mehr: Darf man Wasser abstellen oder verletzt man ein
Grundrecht auf Wasser? Ich meine, das unsere Wasserbetriebe für
richtige Wohnungen das Wasser nicht abstellen dürfen.
Weis jemand darauf Antwort?
Post by Gerhard Zahn
Post by tom
Und, was sagt/schreibt das werte Mitglied dazu?
Habt ihr ihm vielleicht mal Ratenzahlungen angeboten oder reagiert der
gar nicht?
Das ist ja das Problem, der Pächter ignoriert uns und sogar den
Vorpächter, ist halt jemand, der nie irgend etwas bezahlt!
Post by Gerhard Zahn
Übrigens kann es bei noch so säumigen Pächtern dazu kommen, dass du
von niemanden für irgend etwas Unterstützung bekommst, wenn's zum
Treffen kommt.
Wer ist denn zB der Eigentümer, an den die Pacht geht? Vielleicht die
Kommune? Dann solltest du seine rückständigen Pachten vom Gesamtbetrag
abziehen, damit die auch merken was gespielt wird. Lass' dich ruhig
auch mahnen, sonst halten die dem missliebigen Pächter auch noch die
Stange...
Wir sind unter dem Bezirksverband, nur leider sind die schwach und
haben keine echte Lust, sich mit solchem Pack anzulegen.
Reinhardt Kern
2004-05-17 21:46:43 UTC
Permalink
Post by tom
Post by Gerhard Zahn
Mit "sofort" hast du in jedem Fall keine Chance, da wette ich was
drauf. Mit Sicherheit muss vorher ein-, zweimal schriftlich gemahnt
werden, ausreichende Fristen gesetzt werden usw.
Tja, gemahnt hat mein Kassierer schon vor meiner Zeit, aber wie ist
das wohl rechtlich verbindlich???
Gibt es das schriftlich? (Einschreiben mit Rückschein?)
Gibt es mehr als zwei Zeugen?
Wenn ja, dann hast du gute Chancen. Auch mündliche Verträge sind
gültige Verträge. Nur hast du im Streitfall mehr Probleme mit den
Beweisen und der Glaubwürdigkeit.
Post by tom
Post by Gerhard Zahn
Wenn du das Wasser letztlich abstellst, falls das technisch unumgehbar
überhaupt möglich ist, erfüllt der Verein unter Umständen seinen Part
des Pachtverhältnisses nicht mehr, was zu Pachtminderung führen
könnte... Deshalb geht da ohne Fristsetzungen gar nix.
Die Frage ist mehr: Darf man Wasser abstellen oder verletzt man ein
Grundrecht auf Wasser? Ich meine, das unsere Wasserbetriebe für
richtige Wohnungen das Wasser nicht abstellen dürfen.
Weis jemand darauf Antwort?
Ja. Hier weiß ich Antwort (gültig für Bayern): Wenn ich als
Mieter das Wasser direkt mit dem Wasserwerk abrechne, dann kann
das Wasserwerk mir das Wasser sperren, wenn ich nicht bezahle.
Wenn ich als Mieter das Wasser über die Nebenkostenabrechnung an
meinen Vermieter bezahle, dann hat der Vermieter den schwarzen
Peter, wenn ich nicht bezahle. Der Vermieter muss weiterhin ans
Wasserwerk Abschläge zahlen und darf die Schulden bei mir
eintreiben. (Das hat mit den verschiedenen Vertragsverhältnissen
zu tun.) Das verhält sich identisch mit Strom und Gas und
Telefon.
Post by tom
Post by Gerhard Zahn
Post by Gerhard Zahn
Und, was sagt/schreibt das werte Mitglied dazu?
Habt ihr ihm vielleicht mal Ratenzahlungen angeboten oder reagiert der
gar nicht?
Das ist ja das Problem, der Pächter ignoriert uns und sogar den
Vorpächter, ist halt jemand, der nie irgend etwas bezahlt!
Um meine Sicht der Dinge zu formulieren, fehlen mir die
juristischen Fachvokabeln. Deshalb in Deutsch: Wenn der Mann
nachweislich noch NIE irgend einen Beitrag zur Gemeinschaft
geleistet hat, dann ist er gar nicht Mitglied eurer Gemeinschaft.
Es ist nie ein Vertragsverhältnis zustande gekommen. Denn er hat
nie erkennen lassen, dass er MITMACHEN will. Hat er irgendwo
unterschrieben? Wo nichts ist, braucht nichts gekündigt zu werden
und der Kuckuck kann von heute auf morgen aus dem Nest geworfen
werden.
Den Sachverhalt muß man aber jetzt in "Rechtsprech" formulieren
und mit Paragrafen untermauern. Das kann aber nur ein
Rechtsanwalt. (Zum einen ist Rechtberatung im Internet verboten,
zum anderen fehlt mir der juristische Hintergrund.)

Aber: Das säumige Geld ist dann aber flöten und die Gemeinschaft
muß dafür bluten. Dafür ist dann sein Grundstück frei und ihr
könnt es neu vergeben.
Post by tom
Wir sind unter dem Bezirksverband, nur leider sind die schwach und
haben keine echte Lust, sich mit solchem Pack anzulegen.
Der Bezirksverband hat sicher einen Justitiar. Den solltest du
ansprechen.

Reinhardt
--
begin vcard.exe
fSuIh8u9czRCCkF4wdnBnDUo8gS4nZ5vx3CNG+k+Ooxim2vhIo
L9gg6nDb11Q6RrMMjv+hsKH0binu/qws2FxNpoPsEsvPiTe6tm
end
Andreas Pesch
2004-05-18 08:06:36 UTC
Permalink
Post by Reinhardt Kern
Post by tom
Post by Gerhard Zahn
Mit "sofort" hast du in jedem Fall keine Chance, da wette ich was
drauf. Mit Sicherheit muss vorher ein-, zweimal schriftlich gemahnt
werden, ausreichende Fristen gesetzt werden usw.
Tja, gemahnt hat mein Kassierer schon vor meiner Zeit, aber wie ist
das wohl rechtlich verbindlich???
Gibt es das schriftlich? (Einschreiben mit Rückschein?)
Gibt es mehr als zwei Zeugen?
Vergiß das mit dem Einschreiben, da kann er sich im Streitfall darauf
berufen, daß da gar kein Papier drin war oder er hat jemand anders
geschickt es zu holen und der Trottel hat es verloren...
Du kannst ihm den Brief per Gerichtsvollzieher schicken, der übergibt ihn
persönlich. Kostet IMHO <20 Euronen.

Beste Grüße,
Andreas
--
Ich habe fast die Befürchtung, daß wir zu anspruchsvoll sind.
[Dieter Bohlen über Modern Talking]
Stefan Behrens
2004-05-17 23:14:22 UTC
Permalink
Hi,
Post by tom
Leider sind wir kein Verein (noch nicht). Das Wasser wird von allen
eingezogen und mit den Wasserbetrieben verrechnet, mir scheint aber
mehr auf freiwilliger Basis. Da fehlen uns glaube ich noch rechtliche
Grundlagen...
Es muss bei den Wasserwerken doch einen Vertragsnehmer geben. Dieser
kann mit "seinem" Wasser machen was er will und es geben, wem er will.
Post by tom
Ich werde auf alle Fälle dazu drängen, dass wir einen Verein gründen,
der dann diese Dinge regelt.
Es muss eine Ebene existieren, auf welcher Entscheidungen getroffen und
später auch durchgesetzt werden können. Leider bringt man die Menschen
mit blosser Vernunft nicht unter einen Hut :-(
Post by tom
Post by Gerhard Zahn
Mit "sofort" hast du in jedem Fall keine Chance, da wette ich was
drauf. Mit Sicherheit muss vorher ein-, zweimal schriftlich gemahnt
werden, ausreichende Fristen gesetzt werden usw.
Nur, wenn er rechtmässiger Abnehmer des Wassers ist. Wenn er es gegen
Umlage der Kosten von einer Privatperson oder Verein bekommt, kann diese
die Versorgung ohne Angabe von Gründen einstellen, es besteht keine
Verpflichtung. Er hat ja keinen öffentlichen Wasseranschluss, wenn ich
richtig verstehe.

Gruss
Stefan
Konrad Wilhelm
2004-05-18 07:30:45 UTC
Permalink
On Tue, 18 May 2004 01:14:22 +0200, "Stefan Behrens"
Post by Stefan Behrens
Es muss eine Ebene existieren, auf welcher Entscheidungen getroffen und
später auch durchgesetzt werden können. Leider bringt man die Menschen
mit blosser Vernunft nicht unter einen Hut :-(
Das hängt wirklich davon ab welche Menschen das sind und wie viele. Es
kann auch sehr gut ohne "Entscheidungsebene" und Satzungen gehen.

Der Gesetzgeber hat ja genau für diesen Fall die Organisationsform der
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts): Personen, die gemeinsam ein
Ziel verfolgen und dabei die Regelungen des BGB beachten.
Das geht vieltausendfach gut. Mit 8 Personen betreiben wir so eine
Windkraftanlage. Manchmal kracht es, aber man rauft sich wieder
zusammen.

k.
--
Konrad Wilhelm <***@web.de>
Südstr. 3, D48329 Havixbeck
Stefan Behrens
2004-05-18 11:58:55 UTC
Permalink
Hi,
Post by Konrad Wilhelm
Post by Stefan Behrens
Es muss eine Ebene existieren, auf welcher Entscheidungen getroffen und
später auch durchgesetzt werden können. Leider bringt man die Menschen
mit blosser Vernunft nicht unter einen Hut :-(
Das hängt wirklich davon ab welche Menschen das sind und wie viele. Es
kann auch sehr gut ohne "Entscheidungsebene" und Satzungen gehen.
Der Gesetzgeber hat ja genau für diesen Fall die Organisationsform der
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts): Personen, die gemeinsam ein
Ziel verfolgen und dabei die Regelungen des BGB beachten.
Das geht vieltausendfach gut. Mit 8 Personen betreiben wir so eine
Windkraftanlage. Manchmal kracht es, aber man rauft sich wieder
zusammen.
Ok, bei 8 Personen ist das noch überschaubar, mit einer Gartenanlage
hatte ich gedanklich mehr Leute verbunden, vielleicht 50 oder 100 oder
noch mehr (typischer KGV eben...). Wenn es darum geht Regelungen zu
treffen, die nicht in Zusammenhang mit gesetzlichen Regelungen stehen
(Ruhezeiten, Parkverbot auf den Wegen etc), ist es wohl sinnvoller eine
administrative Ebene zu haben, befürchte ich ;-)
Post by Konrad Wilhelm
Es muss bei den Wasserwerken doch einen Vertragsnehmer geben. Dieser
kann mit "seinem" Wasser machen was er will und es geben, wem er will.
Das möchte ich noch kurz ergänzen: Wenn ich richtig verstanden habe und
es keinen Verein gibt, sondern nur eine Gruppe von Leuten, die über
einen angemeldeten Wasserabnehmer Wasser bezieht und dieses intern
verteilt, so könnte man das Wasser auch einfach wieder abstellen. Dann
wird es vermutlich auch keine rechtliche Grundlage für den Bezug des
Wassers geben, sondern nur eine "Weiterverteilung" ohne Anspruch darauf?

Gruss
Stefan
Gerhard Zahn
2004-05-18 16:54:07 UTC
Permalink
Am 17 May 2004 13:36:22 -0700 schrieb tom:

Hallo tom,
Post by tom
Post by Gerhard Zahn
gratuliere, da hast du dir war eingehandelt. :-)
Danke! (Ich kann's gebrauchen)
du brauchst vor allem eine kleine Kerngruppe, die dich bei allem
unterstützt und bei allem mitdenkt. Alleine bist du auf verlorenem
Posten.
Post by tom
Leider sind wir kein Verein (noch nicht). Das Wasser wird von allen
eingezogen und mit den Wasserbetrieben verrechnet, mir scheint aber
mehr auf freiwilliger Basis. Da fehlen uns glaube ich noch rechtliche
Grundlagen...
Mit einem Verein kann genau dasselbe Problem auftauchen. Dann kommt's
halt drauf an, dass die Satzung/Gartenordnung sowie der Pachtvertrag
richtig ausgearbeitet sind. Wenn dann da nichts dazu drin steht, was
in so einem Fall zu machen ist, bist du fast noch schlechter dran.
Aber wer Satzungen und Gartenordnungen nur für Schönwettertage macht,
der macht halt was falsch.

Wer ist denn nu dem Wasserwerk gegenüber der Abnehmer und Herr über
die zentrale Zapfstelle?
Wie wird der Kostenanteil ermittelt? Ihr habt doch hoffentlich
geeichte Wasseruhren oder geht das pauschal?
Post by tom
Post by Gerhard Zahn
Mit "sofort" hast du in jedem Fall keine Chance, da wette ich was
drauf. Mit Sicherheit muss vorher ein-, zweimal schriftlich gemahnt
werden, ausreichende Fristen gesetzt werden usw.
Tja, gemahnt hat mein Kassierer schon vor meiner Zeit, aber wie ist
das wohl rechtlich verbindlich???
Und, wo bleibt die zweite schriftliche Mahnung? Warum drückt ihr sie
dem Säumigen nicht an Ort und Stelle und unter Zeugen in die Hand?
Mit neuer Fristsetzung natürlich und je nach Reaktion dann halt mal
den Versuch starten und schnipp.
Post by tom
Die Frage ist mehr: Darf man Wasser abstellen oder verletzt man ein
Grundrecht auf Wasser? Ich meine, das unsere Wasserbetriebe für
richtige Wohnungen das Wasser nicht abstellen dürfen.
Weis jemand darauf Antwort?
Wasser im Garten ist nicht zu vergleichen mit der Wasserversorgung
einer Wohnung. Es gibt auch Gärten ohne Wasser. Dann ist es halt einer
mehr.
Post by tom
Post by Gerhard Zahn
Post by Gerhard Zahn
Und, was sagt/schreibt das werte Mitglied dazu?
Habt ihr ihm vielleicht mal Ratenzahlungen angeboten oder reagiert der
gar nicht?
Das ist ja das Problem, der Pächter ignoriert uns und sogar den
Vorpächter, ist halt jemand, der nie irgend etwas bezahlt!
Mit dem würde ich nach Ablauf einer Frist alle Beziehungen abbrechen
und soweit Forderungen bestehen, diese per Mahnverfahren durchzusetzen
versuchen. Ohne Anwalt wird das aber zu leicht schief gehen.
Post by tom
Wir sind unter dem Bezirksverband, nur leider sind die schwach und
haben keine echte Lust, sich mit solchem Pack anzulegen.
Das kann ich sogar nachvollziehen. Die Weicheierei ist mächtig im
Kommen.
Übrigens: der Bezirksverband oder auch euere GbR sollten die
Zeitschrift "Der Fachberater" abonniert haben, die - soweit ich weiß -
der Bund deutscher Gartenfreunde oder so ähnlich heraus gibt.
Darin gibt es immer wieder grundsätzliche rechtliche Beratungen und
Beispiele für Gartenvereine. Als Vorsitzender solltest du die dir mal
kommen lassen oder kopieren und durcharbeiten. Du ahnst es nicht, wie
viel schlauer du danach bist. :-)

Beste Grüße G e r h a r d
Konrad Wilhelm
2004-05-17 07:36:49 UTC
Permalink
Post by tom
Ich bin neuer Vorstand einer Gartenkolonie.
Wir haben einen Pöchter, der seit zwei Jahren keine Pacht bezahlt hat.
Wir versuchen ihn zu kündigen, was aber leider hier in Deutschland
nicht so einfach ist.
Man muss eben auch manchmal was Schwieriges machen.
Mahnverfahren und dann vollstrecken lassen. Natürlich einschließlich
der Mahnkosten. Ist soo schwierig auch nicht. Im Notfall Anwalt
beauftragen. Zahlt er ja.

Was soll man sich da groß in Hickhack einlassen?

k.
--
Konrad Wilhelm <***@web.de>
Südstr. 3, D48329 Havixbeck
Lutz Bojasch
2004-05-17 18:06:37 UTC
Permalink
Post by Konrad Wilhelm
Man muss eben auch manchmal was Schwieriges machen.
Mahnverfahren und dann vollstrecken lassen. Natürlich einschließlich
der Mahnkosten. Ist soo schwierig auch nicht. Im Notfall Anwalt
beauftragen. Zahlt er ja.
Was soll man sich da groß in Hickhack einlassen?
Eben!
Am einfachsten ein Formular vom Amtsgericht holen, wenn man Unterlagen
dabei hat, gleich dort mit Hilfe ausfüllen und das Ding dem Schuldner
per Einschreiben mit Rückschein zustellen lassen. Wenn der in der
angegebenen Frist nicht Einspruch erhebt, erkennt er die Schuld damit an
und sie ist sofort volltreckungsfähig. Die weiteren Schritte erledigt
dann der Gerichtsvollzieher.
Mach Dir keinen Streß mit den Schuldnern, bringt nichts, haben sie
nicht verdient. Vergesse nicht die Schuldsumme duch Deine Auslagen zu
erhöhen. Wie hoch der Betrag sein soll(darf), sagt man Dir das Amtsgericht.
Gruß Lutz
MarianneFall
2004-05-18 16:22:10 UTC
Permalink
Lieber Lutz,

du hast nur bedingt recht: es handelt sich um einen
Mahnbescheid (früher Zahlungsbefehl). Das Formular gibt es
im Schreibwarenhandel.
Es muss ausgefüllt und an das Amtsgericht am Wohnsitz des
Schuldners geschickt werden (nicht per Einschreiben an den
Schuldner).
Das Amtsgericht stellt den Mahnbescheid dem Schuldner zu.
Wenn dieser sich nicht äussert ergeht ein Beschluss des
Gerichtes auf Zahlung. Legt er Widerspruch ein, muss
begründet und bewiesen werden dass der finanzielle Anspruch
besteht. Je nach Beweislage entscheidet das Gericht. Falls
er zur Zahlung verdonnert wird aufgrund der Belege oder
Verträge muss er sowohl die Gerichtskosten und auch eventuel
angefallene Kosten für einen Anwalt bezahlen.
Ich rate Tom es so zu versuchen. Mit Sicherheit wird er dazu
verdonnert zu bezahlen.
Gruesse an alle im rec.garten.de
Marianne
Post by Lutz Bojasch
Post by Konrad Wilhelm
Man muss eben auch manchmal was Schwieriges machen.
Mahnverfahren und dann vollstrecken lassen. Natürlich
einschließlich
Post by Lutz Bojasch
Post by Konrad Wilhelm
der Mahnkosten. Ist soo schwierig auch nicht. Im Notfall
Anwalt
Post by Lutz Bojasch
Post by Konrad Wilhelm
beauftragen. Zahlt er ja.
Was soll man sich da groß in Hickhack einlassen?
Eben!
Am einfachsten ein Formular vom Amtsgericht holen, wenn
man Unterlagen
Post by Lutz Bojasch
dabei hat, gleich dort mit Hilfe ausfüllen und das Ding
dem Schuldner
Post by Lutz Bojasch
per Einschreiben mit Rückschein zustellen lassen. Wenn der
in der
Post by Lutz Bojasch
angegebenen Frist nicht Einspruch erhebt, erkennt er die
Schuld damit an
Post by Lutz Bojasch
und sie ist sofort volltreckungsfähig. Die weiteren
Schritte erledigt
Post by Lutz Bojasch
dann der Gerichtsvollzieher.
Mach Dir keinen Streß mit den Schuldnern, bringt nichts,
haben sie
Post by Lutz Bojasch
nicht verdient. Vergesse nicht die Schuldsumme duch Deine
Auslagen zu
Post by Lutz Bojasch
erhöhen. Wie hoch der Betrag sein soll(darf), sagt man Dir
das Amtsgericht.
Post by Lutz Bojasch
Gruß Lutz
tom
2004-05-19 06:48:10 UTC
Permalink
Vielen Dank an alle Antworten, ich fasse mal zusammen:
- Bei säumigen Zahlern einfach Mahnbescheid holen, und das Gesetz
übernehmen lassen
- Wenn's hart kommt, darf ich das Wasser abstellen, es gibt keine
Verpflichtung zur Wasserversorgung
- Verein gründen und in der Satzung genau alles festlegen, damit man
Schmarotzer schnell in den Griff bekommt

Noch ein paar Anmerkungen:
Wir haben über 200 Parzellen!
Das Geld wurde inzwischen bezahlt, aber: ich freue mich schon aufs
nächste Jahr!
Die Weicherei in unserem Land finde ich zum K**zen! Ich werde dagegen
was tun! Verantwortung übernehmen!

Thomas
Bernhard Albert
2004-05-19 07:23:20 UTC
Permalink
Lieber Thomas,
Post by tom
- Verein gründen und in der Satzung genau alles festlegen, damit man
Schmarotzer schnell in den Griff bekommt
Ihr solltet dabei aber unbedingt im Blick haben, dass man es mit
solchen Festlegungen auch übertreiben kann. Ich kenne Anlagen, in denen
ein Miniaturbonsai auf einer Veranda vom Vorstand untersagt wurde, weil
in der Satzung steht, dass Koniferen nicht erlaubt sind. Ich kenne
Anlagen, in denen es regelmäßig Ärger gibt, weil verarbeitungsfähiges
Wildobst oder neu Obstsorten nicht dem satzungsgemäßen Obstbau
entspricht, weil dort genau definiert ist, was alles Obst ist. Da hat
eine Nashi oder eine Kiwi keine Chance. Ich kenne sogar Satzungen, in
denen drin steht, was Gemüse ist. Da dürften laut Satzung meinen
Barbarakresse, mein Winterportulak, mein Spargelsalat, mein Meerkohl,
meine Gartenmelde, der Erdbeerspinat, etc. etc. gar nicht wachsen. Ich
kenne Anlagen in denen das Rasenmähen nur in der Zeit von 8:30 und
10:30 am Samstag erlaubt ist und das Schreddern nur zwischen 15 Uhr und
15:30 an jedem ersten Mittwoch im Monat. Dabei finde ich es grauenhaft,
wenn auf kleinem Raum gleichzeitig 30-50 Rasenmäher laufen und ich
fände es noch schlimmer, wenn ich meinen Obstbaumschnitt nicht frisch
schreddern könnte, sondern die Verarbeitung über Monate verteilen
müsste und mir dafür auch noch an einem Arbeitstag dafür regelmäßig
blau machen müsste.

Wenn ihr was festlegen wollt, dann steckt einen groben Rahmen und lasst
den Leuten Spielraum. Definiert lieber positiv Ruhezeiten und
formuliert Obst und Gemüse, statt das weiter einzugrenzen. Und legt die
Leute auch nicht zu sehr fest, wenn es um Unkräuter geht, oder um die
Länge der Grashalme, oder um die Dekoration ihrer Hütten, oder, oder
...

Gruß
Bernhard
--
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Bernhard Albert
2004-05-19 07:45:25 UTC
Permalink
Post by Bernhard Albert
Wenn ihr was festlegen wollt, dann steckt einen groben Rahmen und
lasst den Leuten Spielraum. Definiert lieber positiv Ruhezeiten und
formuliert Obst und Gemüse, statt das weiter einzugrenzen. Und legt
die Leute auch nicht zu sehr fest, wenn es um Unkräuter geht, oder um
die Länge der Grashalme, oder um die Dekoration ihrer Hütten, oder,
oder ...
Bedenkt immer, dass ein engagierter Vorstand auch irgendwann durch ein
paar frühpensionierte Bürokraten oder andere Korinthenkacker abgelöst
werden kann. Oft sind es solche Vereinsmeier, die wirklich Spass an der
Vorstandsarbeit entwickeln. Die laufen dann mit Metermaß und
Wasserwaage durch die Anlage und sind anstrengender als jeder
durchgeknallte Gartennachbar. Und nicht selten sitzen die dann auch
noch gerne auf einem Haufen und bringen durch ihr Beharrungsvermögen
und durch ihren Zusammenhalt jeden Versuch der Konterrevolution von
naturbegeisterten Individualisten zum Erliegen. Natürlich gibt es auf
der anderen Seite auch positive Beispiele - aber man muss immer
bedenken, was in den Händen der nächsten Generationen von Vorständen
aus einer ursprünglich gut gemeinten Satzung werden kann.

Gruß
Bernhard
--
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Konrad Wilhelm
2004-05-19 21:13:12 UTC
Permalink
On Wed, 19 May 2004 09:45:25 +0200, "Bernhard Albert"
Post by Bernhard Albert
Bedenkt immer, dass ein engagierter Vorstand auch irgendwann durch ein
paar frühpensionierte Bürokraten oder andere Korinthenkacker abgelöst
werden kann. Oft sind es solche Vereinsmeier, die wirklich Spass an der
Vorstandsarbeit entwickeln. Die laufen dann mit Metermaß und
Wasserwaage durch die Anlage
Man kann das kurz zusammen fassen in dem Satz: Bedenke aber, dass
wohlmöglich die Satzung eingehalten wird.
Ich halte das für ein Problem der Satzung und nicht der Funktionäre.

Ja, das erschüttert uns in D immer wenn jemand plötzlich auf die Idee
kommt die Gesetze ernst zu nehmen.

Gibt es in diesem Lande eine schlimmere Androhung als "Dienst nach
Vorschrift"?

k.
--
Konrad Wilhelm <***@web.de>
Südstr. 3, D48329 Havixbeck
Bernhard Albert
2004-05-19 22:02:29 UTC
Permalink
Lieber Konrad,
Post by Konrad Wilhelm
Ja, das erschüttert uns in D immer wenn jemand plötzlich auf die Idee
kommt die Gesetze ernst zu nehmen.
Hundert Punkte und eine Gummiwaschmaschine für den Auflöser unserer
Denksportaufgabe.

Aber Recht hast Du!

Gruß
Bernhard
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Gerhard Zahn
2004-05-21 07:06:49 UTC
Permalink
Am Wed, 19 May 2004 09:23:20 +0200 schrieb Bernhard Albert:

Hallo Bernhard,
das düstere Bild, das du da malst, hat mich animiert, mal in unsere
Gartenordnung zu gucken.
Post by Bernhard Albert
Post by tom
- Verein gründen und in der Satzung genau alles festlegen, damit man
Schmarotzer schnell in den Griff bekommt
Dabei ist die hiesige Diskussion von Säumigen ausgegangen, die zB
Beiträge, verauslagte Kostenanteile usw. nicht begleichen oder, was
auch vorkommt, Gemeinschaftarbeitsstunden nicht leisten. Dagegen
können die Vorschriften nicht präzise und rigide genug sein.
Post by Bernhard Albert
Ihr solltet dabei aber unbedingt im Blick haben, dass man es mit
solchen Festlegungen auch übertreiben kann. Ich kenne Anlagen, in denen
ein Miniaturbonsai auf einer Veranda vom Vorstand untersagt wurde, weil
in der Satzung steht, dass Koniferen nicht erlaubt sind.
Koniferen waren bei uns mal bis zu 4 m Höhe erlaubt. Da aber die
angeblich "zwergwüchsigen" Nadelgehölze vom Familiengrab immer in den
Garten wanderten und da munter weiter wuchsen, war bald der Jammer
groß. Keiner wollte auf 4 m kappen, was ja auch scheußlich aussieht.
Also gleich ganz raus?
So hat man die Altbestände bis 4 m weiter geduldet, am Rand der Anlage
auch höhere und die Gartenordnung dahingehend neu gefasst: "Mit
Inkrafttreten dieser Gartenordnung dürfen Waldbäume, dazu gehören auch
Birken, Eichen, Buchen, Blaufichten u.ä. sowie Walnussbäume und
Wacholder nicht mehr gepflanzt werden."

Wacholder ohne Neigung zu Gitterrost hätte man ruhig ausnehmen
könnnen, das macht man dann aber in der Praxis. Und für Walnussbäume
sind halt mal die Parzellen zwischen 220 und 335 qm zu klein.
Post by Bernhard Albert
Ich kenne
Anlagen, in denen es regelmäßig Ärger gibt, weil verarbeitungsfähiges
Wildobst oder neu Obstsorten nicht dem satzungsgemäßen Obstbau
entspricht, weil dort genau definiert ist, was alles Obst ist. Da hat
eine Nashi oder eine Kiwi keine Chance.
Huch, was sind wir da modern, bei uns geht's nur um
"Gartenbauerzeugnisse für den Eigenbedarf", dabei muss "mindestens die
Hälfte der Gartenparzelle zu Obst-, Gemüse- und Blumenanbau genutzt
werden". Bei Ziergehölzen sind "möglichst heimische, niedrig wachsende
Arten zu bevorzugen."
Post by Bernhard Albert
Ich kenne sogar Satzungen, in
denen drin steht, was Gemüse ist. Da dürften laut Satzung meinen
Barbarakresse, mein Winterportulak, mein Spargelsalat, mein Meerkohl,
meine Gartenmelde, der Erdbeerspinat, etc. etc. gar nicht wachsen.
Gartenbauvereine können sich da austoben und verordnen was immer sie
wollen. Soweit Gartenanlagen dem Bundeskleingarten-Gesetz unterliegen,
sind hier Einschränkungen kaum haltbar.
Post by Bernhard Albert
Ich
kenne Anlagen in denen das Rasenmähen nur in der Zeit von 8:30 und
10:30 am Samstag erlaubt ist und das Schreddern nur zwischen 15 Uhr und
15:30 an jedem ersten Mittwoch im Monat. Dabei finde ich es grauenhaft,
wenn auf kleinem Raum gleichzeitig 30-50 Rasenmäher laufen und ich
fände es noch schlimmer, wenn ich meinen Obstbaumschnitt nicht frisch
schreddern könnte, sondern die Verarbeitung über Monate verteilen
müsste und mir dafür auch noch an einem Arbeitstag dafür regelmäßig
blau machen müsste.
Da gilt bei uns, was die Kommune als "Ruhezeiten" festgelegt hat,
während denen Freizeitlärm zu vermeiden ist und das passt.
Post by Bernhard Albert
Wenn ihr was festlegen wollt, dann steckt einen groben Rahmen und lasst
den Leuten Spielraum. Definiert lieber positiv Ruhezeiten und
formuliert Obst und Gemüse, statt das weiter einzugrenzen. Und legt die
Leute auch nicht zu sehr fest, wenn es um Unkräuter geht, oder um die
Länge der Grashalme, oder um die Dekoration ihrer Hütten, oder, oder
Was immer wieder Ärger macht, sind zu hohe Pflanzungen zu nahe an der
Parzellengrenze, natürlich immer an der Nordseite - ohne Rücksicht
darauf, dass das anderer Leute einzige Südseite ist...

Beste Grüße G e r h a r d
Bernhard Albert
2004-05-21 09:03:24 UTC
Permalink
Hallo Gerhard,
Post by Gerhard Zahn
Dabei ist die hiesige Diskussion von Säumigen ausgegangen, die zB
Beiträge, verauslagte Kostenanteile usw. nicht begleichen oder, was
auch vorkommt, Gemeinschaftarbeitsstunden nicht leisten. Dagegen
können die Vorschriften nicht präzise und rigide genug sein.
Das stimmt! - Da darf und muss man rigide sein!

Wobei ein guter Verein durchaus Ausnahmen macht und definiert. Es soll
nicht nur hochbetagte Kleingärtner geben, die den Garten nach einer
schweren Operation auch mal für ein Jahr vernachlässigen und die
Gemeinschaftsstunden in der Zeit auch nicht leisten können. Da dürfte
eine Härtefallregelung sinnvoll sein.
Post by Gerhard Zahn
So hat man die Altbestände bis 4 m weiter geduldet, am Rand der Anlage
auch höhere und die Gartenordnung dahingehend neu gefasst: "Mit
Inkrafttreten dieser Gartenordnung dürfen Waldbäume, dazu gehören auch
Birken, Eichen, Buchen, Blaufichten u.ä. sowie Walnussbäume und
Wacholder nicht mehr gepflanzt werden."
Das allerdings ist in jedem Fall sinnvoll.
Post by Gerhard Zahn
Da gilt bei uns, was die Kommune als "Ruhezeiten" festgelegt hat,
während denen Freizeitlärm zu vermeiden ist und das passt.
Das ist perfekt - in Städten, in denen solche Ruhezeiten nicht gelten,
kann man sich ja an kleineren Nachbargemeinden orientieren.
Post by Gerhard Zahn
Was immer wieder Ärger macht, sind zu hohe Pflanzungen zu nahe an der
Parzellengrenze, natürlich immer an der Nordseite - ohne Rücksicht
darauf, dass das anderer Leute einzige Südseite ist...
Und hier sehe ich abgesehen von säumigen Nachbarn und riesigen Bäumen,
die eine ähnliche Wirkung haben wie zu hohe Pflanzungen zu nahe an der
Nachbarparzelle den größten Regelungsbedarf. Mich nerven da ein
Kirschbaum und zwei Edeltannen, die bei mir einen Halbstamm und ein
Staudenbeet ja um Jahr mehr schattieren.

Gruß
Bernhard
--
Ihr erreicht mich privat und persönlich
schneller und zuverlässiger unter
b <punkt> albert <at-Zeichen> link-f <punkt> org
Gerhard Zahn
2004-05-21 20:20:19 UTC
Permalink
Am Fri, 21 May 2004 11:03:24 +0200 schrieb Bernhard Albert:

Hallo,
Post by Bernhard Albert
Post by Gerhard Zahn
So hat man die Altbestände bis 4 m weiter geduldet, am Rand der
Anlage
Post by Gerhard Zahn
auch höhere und die Gartenordnung dahingehend neu gefasst: "Mit
Inkrafttreten dieser Gartenordnung dürfen Waldbäume, dazu gehören
auch
Post by Gerhard Zahn
Birken, Eichen, Buchen, Blaufichten u.ä. sowie Walnussbäume und
Wacholder nicht mehr gepflanzt werden."
Das allerdings ist in jedem Fall sinnvoll.
das sagst du und schon hat angeblich wieder einer einen Walnussbaum
gepflanzt, den er angeblich geschenkt bekommen hat. Vermutlich ein
Sämling. Der Trottel ist einer von denen, der ohnehin schon wegen
"Grenzbelästigungen" mit seinen Nachbarn Streit pflegt.
Post by Bernhard Albert
Post by Gerhard Zahn
Da gilt bei uns, was die Kommune als "Ruhezeiten" festgelegt hat,
während denen Freizeitlärm zu vermeiden ist und das passt.
Das ist perfekt - in Städten, in denen solche Ruhezeiten nicht gelten,
kann man sich ja an kleineren Nachbargemeinden orientieren.
Tja, und Leute, die da über die Stränge schlagen, werden gerne von
anderen, die zufällig mal auf die Uhr gucken, angequatscht. Das hält
alles etwas in Grenzen.
Post by Bernhard Albert
Post by Gerhard Zahn
Was immer wieder Ärger macht, sind zu hohe Pflanzungen zu nahe an der
Parzellengrenze, natürlich immer an der Nordseite - ohne Rücksicht
darauf, dass das anderer Leute einzige Südseite ist...
Und hier sehe ich abgesehen von säumigen Nachbarn und riesigen Bäumen,
die eine ähnliche Wirkung haben wie zu hohe Pflanzungen zu nahe an der
Nachbarparzelle den größten Regelungsbedarf. Mich nerven da ein
Kirschbaum und zwei Edeltannen, die bei mir einen Halbstamm und ein
Staudenbeet ja um Jahr mehr schattieren.
Edeltannen? Muss das sein?
Kannst du denen nicht klar machen, wie viel die Fällung in einigen
Jahren mehr kostet, als heute? :-)

Beste Grüße G e r h a r d
Bernhard Albert
2004-05-21 23:13:19 UTC
Permalink
Hallo Gerhard,
Post by Gerhard Zahn
Edeltannen? Muss das sein?
Kannst du denen nicht klar machen, wie viel die Fällung in einigen
Jahren mehr kostet, als heute? :-)
Das werde ich wohl machen - nur sind wir leider nicht in einem Verein
sondern in freien Pachtgärten und ich habe den Nachbarn schon seit zwei
Jahren nicht mehr gesehen. Da die Waldrebe die Edeltannen schon
ordentlich bedrängt, wird ihnen wohl irgendwann böses widerfahren - sie
sind schon jetzt sehr zerzaust, wenn auch viel zu hoch. Wenigstens sind
sie in der Spitze schlank.

Problematischer ist die unbeschnittene Süßkirsche am Zaun, die wächst
Jahr um Jahr Meter um Meter und nur in die Höhe. Wenn ich die
wenigstens mal einem Erziehungsschnitt unterziehen dürfte. Inzwischen
dürfte die mehr als 8 Meter haben und keiner kommt mehr zum Ernten an
die Zweige. Die wurde nur notweise nahe am Zaun gepflanzt, weil man sie
schon hatte, aber gegen den ursprünglichen Zeitplan noch mal mit Gerät
aufs Grundstück wollte. Die sollte schon vor vielen Jahren an ihren
ursprünglich vorgesehenen Standort im Zentrum von Nachbars Garten
umziehen. Inzwischen ist sie jenseits von Gut und Böse. Die macht mir
Sorgen, auch weil ich zwei Obstbäume ersetzen musste und weil die
jungen Bäume bei der Kirschbaumhöhe nie die Chance haben werden aus
ihrem Schatten zu gelangen. Die brauchen aber Sonne.

Aber erklär das mal jemandem, den Du alle zwei Jahre zu einem kurzen
Wortgefecht am Gartenzaun triffst. Die Kirsche hätte man so schön
erziehen können. Der Nachbar und ich könnten die Früchte kaum
wegtragen.

Und die Edeltannen hätte ich mit Freude und auf meine Kosten durch ein
paar geeignete Großsträucher oder Laubbäume ersetzt. Der Nachbar hat
die Edeltannen gesetzt, um im Hochsommer Schatten auf der Hütte zu
haben, damit es drinnen nicht zu heiß wird. Gerade dann hat er den
Schatten aber wegen des steilen Stands der Sonne und der schmalen Krone
der Tannen nicht. Jeder Großstrauch oder Laubbaum mit ausreichender
Höhe wäre hundertmal geeigneter.

Gruß
Bernhard
--
Ihr erreicht mich privat und persönlich
schneller und zuverlässiger unter
b <punkt> albert <at-Zeichen> link-f <punkt> org
Gerhard Zahn
2004-05-22 11:37:00 UTC
Permalink
Am Sat, 22 May 2004 01:13:19 +0200 schrieb Bernhard Albert:

Hallo,
Post by Bernhard Albert
Post by Gerhard Zahn
Edeltannen? Muss das sein?
Kannst du denen nicht klar machen, wie viel die Fällung in einigen
Jahren mehr kostet, als heute? :-)
Das werde ich wohl machen - nur sind wir leider nicht in einem Verein
sondern in freien Pachtgärten und ich habe den Nachbarn schon seit zwei
Jahren nicht mehr gesehen.
ein Verein hilft auch nicht immer weiter und hat halt sonst so seine
Mätzchen. Den Nachbarn würde ich mal auf ein Bier einladen. :-)
Post by Bernhard Albert
Problematischer ist die unbeschnittene Süßkirsche am Zaun, die wächst
Jahr um Jahr Meter um Meter und nur in die Höhe. Wenn ich die
wenigstens mal einem Erziehungsschnitt unterziehen dürfte. Inzwischen
dürfte die mehr als 8 Meter haben und keiner kommt mehr zum Ernten an
die Zweige. Die wurde nur notweise nahe am Zaun gepflanzt, weil man sie
schon hatte, aber gegen den ursprünglichen Zeitplan noch mal mit Gerät
aufs Grundstück wollte. Die sollte schon vor vielen Jahren an ihren
ursprünglich vorgesehenen Standort im Zentrum von Nachbars Garten
umziehen. Inzwischen ist sie jenseits von Gut und Böse. Die macht mir
Sorgen, auch weil ich zwei Obstbäume ersetzen musste und weil die
jungen Bäume bei der Kirschbaumhöhe nie die Chance haben werden aus
ihrem Schatten zu gelangen. Die brauchen aber Sonne.
Hat der Nachbar keine Ahnung oder kaputte Knochen? Dem muss man doch
klar machen können, dass sein Süßkirschenbaum eine gewisse Grundpflege
braucht. Ein Kostenvoranschlag für diese Arbeit würde ihn
wahrscheinlich furchtbar erschrecken. Wenn du bereit bist ihm den
Schnitt für die Hälfte abzunehmen, ist der damit nicht zu ködern?
Post by Bernhard Albert
Aber erklär das mal jemandem, den Du alle zwei Jahre zu einem kurzen
Wortgefecht am Gartenzaun triffst. Die Kirsche hätte man so schön
erziehen können. Der Nachbar und ich könnten die Früchte kaum
wegtragen.
Hm, bei "Wortgefecht" fällt mir als Gegenmittel nur "zwei Bier" ein.
:-)
Post by Bernhard Albert
Und die Edeltannen hätte ich mit Freude und auf meine Kosten durch ein
paar geeignete Großsträucher oder Laubbäume ersetzt. Der Nachbar hat
die Edeltannen gesetzt, um im Hochsommer Schatten auf der Hütte zu
haben, damit es drinnen nicht zu heiß wird. Gerade dann hat er den
Schatten aber wegen des steilen Stands der Sonne und der schmalen Krone
der Tannen nicht. Jeder Großstrauch oder Laubbaum mit ausreichender
Höhe wäre hundertmal geeigneter.
Ich denke, an dem Problem wirst du noch eine Weile deine Freude haben.

Beste Grüße G e r h a r d
Monika Cisch
2004-05-22 20:55:16 UTC
Permalink
Sach mal, Gerhard
Post by Gerhard Zahn
Mätzchen. Den Nachbarn würde ich mal auf ein Bier einladen. :-)
Hm, bei "Wortgefecht" fällt mir als Gegenmittel nur "zwei Bier" ein.
:-)
Ich denk, Du bist Franke? ;-)
--
cu
Monika ã|ã
Gerhard Zahn
2004-05-23 08:20:47 UTC
Permalink
Am Sat, 22 May 2004 22:55:16 +0200 schrieb Monika Cisch:

Hallo,
Post by Monika Cisch
Sach mal, Gerhard
Post by Gerhard Zahn
Mätzchen. Den Nachbarn würde ich mal auf ein Bier einladen. :-)
Hm, bei "Wortgefecht" fällt mir als Gegenmittel nur "zwei Bier" ein.
:-)
Ich denk, Du bist Franke? ;-)
nein, ich bin Altbayer in Franken und huldige bisweilen dem Motto:
"Nur keinen Streit vermeiden". :-)

Beste Grüße G e r h a r d
Markus Rumler
2004-05-24 09:29:23 UTC
Permalink
Post by tom
- Verein gründen und in der Satzung genau alles festlegen, damit man
Schmarotzer schnell in den Griff bekommt
Freu dich nicht zu früh, bei vielen Vereinen wird die Reguliererei zum
Selbstzweck. Allein die Möglichkeit, irgendwelche Regeln festzulegen
und zu kontrollieren ist Zucker für Blockwart-Persönlichkeiten.
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