Am Wed, 19 May 2004 09:23:20 +0200 schrieb Bernhard Albert:
Hallo Bernhard,
das düstere Bild, das du da malst, hat mich animiert, mal in unsere
Gartenordnung zu gucken.
Post by Bernhard AlbertPost by tom- Verein gründen und in der Satzung genau alles festlegen, damit man
Schmarotzer schnell in den Griff bekommt
Dabei ist die hiesige Diskussion von Säumigen ausgegangen, die zB
Beiträge, verauslagte Kostenanteile usw. nicht begleichen oder, was
auch vorkommt, Gemeinschaftarbeitsstunden nicht leisten. Dagegen
können die Vorschriften nicht präzise und rigide genug sein.
Post by Bernhard AlbertIhr solltet dabei aber unbedingt im Blick haben, dass man es mit
solchen Festlegungen auch übertreiben kann. Ich kenne Anlagen, in denen
ein Miniaturbonsai auf einer Veranda vom Vorstand untersagt wurde, weil
in der Satzung steht, dass Koniferen nicht erlaubt sind.
Koniferen waren bei uns mal bis zu 4 m Höhe erlaubt. Da aber die
angeblich "zwergwüchsigen" Nadelgehölze vom Familiengrab immer in den
Garten wanderten und da munter weiter wuchsen, war bald der Jammer
groß. Keiner wollte auf 4 m kappen, was ja auch scheußlich aussieht.
Also gleich ganz raus?
So hat man die Altbestände bis 4 m weiter geduldet, am Rand der Anlage
auch höhere und die Gartenordnung dahingehend neu gefasst: "Mit
Inkrafttreten dieser Gartenordnung dürfen Waldbäume, dazu gehören auch
Birken, Eichen, Buchen, Blaufichten u.ä. sowie Walnussbäume und
Wacholder nicht mehr gepflanzt werden."
Wacholder ohne Neigung zu Gitterrost hätte man ruhig ausnehmen
könnnen, das macht man dann aber in der Praxis. Und für Walnussbäume
sind halt mal die Parzellen zwischen 220 und 335 qm zu klein.
Post by Bernhard AlbertIch kenne
Anlagen, in denen es regelmäßig Ärger gibt, weil verarbeitungsfähiges
Wildobst oder neu Obstsorten nicht dem satzungsgemäßen Obstbau
entspricht, weil dort genau definiert ist, was alles Obst ist. Da hat
eine Nashi oder eine Kiwi keine Chance.
Huch, was sind wir da modern, bei uns geht's nur um
"Gartenbauerzeugnisse für den Eigenbedarf", dabei muss "mindestens die
Hälfte der Gartenparzelle zu Obst-, Gemüse- und Blumenanbau genutzt
werden". Bei Ziergehölzen sind "möglichst heimische, niedrig wachsende
Arten zu bevorzugen."
Post by Bernhard AlbertIch kenne sogar Satzungen, in
denen drin steht, was Gemüse ist. Da dürften laut Satzung meinen
Barbarakresse, mein Winterportulak, mein Spargelsalat, mein Meerkohl,
meine Gartenmelde, der Erdbeerspinat, etc. etc. gar nicht wachsen.
Gartenbauvereine können sich da austoben und verordnen was immer sie
wollen. Soweit Gartenanlagen dem Bundeskleingarten-Gesetz unterliegen,
sind hier Einschränkungen kaum haltbar.
Post by Bernhard AlbertIch
kenne Anlagen in denen das Rasenmähen nur in der Zeit von 8:30 und
10:30 am Samstag erlaubt ist und das Schreddern nur zwischen 15 Uhr und
15:30 an jedem ersten Mittwoch im Monat. Dabei finde ich es grauenhaft,
wenn auf kleinem Raum gleichzeitig 30-50 Rasenmäher laufen und ich
fände es noch schlimmer, wenn ich meinen Obstbaumschnitt nicht frisch
schreddern könnte, sondern die Verarbeitung über Monate verteilen
müsste und mir dafür auch noch an einem Arbeitstag dafür regelmäßig
blau machen müsste.
Da gilt bei uns, was die Kommune als "Ruhezeiten" festgelegt hat,
während denen Freizeitlärm zu vermeiden ist und das passt.
Post by Bernhard AlbertWenn ihr was festlegen wollt, dann steckt einen groben Rahmen und lasst
den Leuten Spielraum. Definiert lieber positiv Ruhezeiten und
formuliert Obst und Gemüse, statt das weiter einzugrenzen. Und legt die
Leute auch nicht zu sehr fest, wenn es um Unkräuter geht, oder um die
Länge der Grashalme, oder um die Dekoration ihrer Hütten, oder, oder
Was immer wieder Ärger macht, sind zu hohe Pflanzungen zu nahe an der
Parzellengrenze, natürlich immer an der Nordseite - ohne Rücksicht
darauf, dass das anderer Leute einzige Südseite ist...
Beste Grüße G e r h a r d