Discussion:
Abstand zur Sichtschutzwand
(zu alt für eine Antwort)
Robert Schwarzmann
2006-09-04 06:48:16 UTC
Permalink
Hallo Gartengemeinde,
mein Nachbar hat sich jetzt eine Sichtschutzwand an die Grundstückgrenze
gebaut. Frage:Welchen Abstand muß ich einhalten, wenn ich z.B. eine Laube,
Brennholz oder eine Sitzgruppe hinstellen will. Es versteht sich von
selber,dass ich seinen Lamellenzaun nicht berühren will, so an die 10 bis
20cm Abstand hatte ich gedacht. Er nutzt ja sein Grundstück auch bis zur
Grenze.
Schöne Grüße
Robert
Kathinka Wenz
2006-09-05 13:46:20 UTC
Permalink
Post by Robert Schwarzmann
mein Nachbar hat sich jetzt eine Sichtschutzwand an die Grundstückgrenze
gebaut. Frage:Welchen Abstand muß ich einhalten, wenn ich z.B. eine Laube,
Brennholz oder eine Sitzgruppe hinstellen will. Es versteht sich von
selber,dass ich seinen Lamellenzaun nicht berühren will, so an die 10 bis
20cm Abstand hatte ich gedacht. Er nutzt ja sein Grundstück auch bis zur
Grenze.
Also, ich würde sagen, 0,01cm sollte reichen.

Es ist dein Grundstück, Pflichtabstände für Gartenbänke oder Holzstapel
gibt es nicht und wie du selbst schreibst, ist es natürlich
selbstverständlich, dass du seinen Zaun nicht beschädigst. Etwas Dreck
dürfte aber nicht als Beschädigung zählen, sofern du ihn wieder
abbürstest, wenn du den Holzstapel wieder entfernst.

Also halt 10cm Abstand und du bist auf der sicheren Seite.

Gruß, Kathinka
--
http://www.drg-faq.info/
Ina Koys
2006-09-05 15:52:46 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Post by Robert Schwarzmann
mein Nachbar hat sich jetzt eine Sichtschutzwand an die Grundstückgrenze
gebaut. Frage:Welchen Abstand muß ich einhalten, wenn ich z.B. eine Laube,
Brennholz oder eine Sitzgruppe hinstellen will. Es versteht sich von
selber,dass ich seinen Lamellenzaun nicht berühren will, so an die 10 bis
20cm Abstand hatte ich gedacht. Er nutzt ja sein Grundstück auch bis zur
Grenze.
Also, ich würde sagen, 0,01cm sollte reichen.
Seh ich auch so. Mindestabstände gelten für Pflanzen, die anderenfalls
zu viele Äste und Wurzeln zum Nachbarn rüberstrecken. Sofern man seine
Hauswand genau auf die Grenze baut, darf man das auch (Ausnahmen
bestätigen die Regel) und kann normalerweise sogar verlangen, dass man
für Pflegearbeiten das Grundstück betreten darf. Das ist sicherlich im
Baurecht oder Grundbuch jeweils detailiert ausgeführt, ist hier auch nur
als Beispiel gemeint.

Ina
--
http://www.koys.de/Pflanzentausch/
Andreas Edler
2006-09-05 20:19:42 UTC
Permalink
Post by Robert Schwarzmann
mein Nachbar hat sich jetzt eine Sichtschutzwand an die Grundstückgrenze
gebaut. Frage:Welchen Abstand muß ich einhalten, wenn ich z.B. eine Laube,
Brennholz oder eine Sitzgruppe hinstellen will.
Welchen Abstand hat er denn mit seinem Zaun zur Grundstücksgrenze
eingehalten? Siehst Du Timmie ...


Andreas
--
***@filmfacts.de ICQ:4133249 http://blog.andreas-edler.de
----------------------------------------------------------------------
Mein Blog - nicht nur Gemecker ;-)
Lesen Sie weiter auf narkive:
Loading...